Die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) vereinheitlicht Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU.
Einordnung
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Einzelne Anforderungen und Übergangsfristen greifen zu späteren Zeitpunkten.
Sie betrifft Verpackungen unabhängig von Material und Herkunft und enthält unter anderem Vorgaben zu Gestaltung, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Abfallvermeidung.
Produktbezogene Informationen
Die bereitgestellten Herstellerunterlagen können Sie hier direkt öffnen. Die Erklärungen gelten jeweils für die im Dokument beschriebenen Verpackungen und Produktionsstandorte.
- Hartmann Packaging – EU-Konformitätserklärung
Stand 01.07.2026 · PDF · 2 Seiten · 103 KB - Hartmann Packaging – PFAS-Erklärung
Stand 01.07.2026 · PDF · 1 Seite · 1,83 MB - Bandis & Knopp – PPWR-Materialangaben
Stand 21.07.2026 · PDF · 1 Seite · 92 KB
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Offizielle Grundlage
Verordnung (EU) 2025/40 bei EUR-Lex öffnen ↗
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